FAQ`s - Häufig gestellte Fragen
Fragen zur Förderwürdigkeit, der LES und dem GAK
Gemeinden und Gemeindeverbände
Öffentliche nicht-kommunale Träger
Private Träger
Natürliche Personen und Personengesellschaften
NICHT ANTRAGSBERECHTIGT sind Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine.
Grundsätzlich wird das Regionalbudget genutzt, um ehrenamtliches Engagement in der Region Burgwald-Ederbergland zu stärken.
Das Projekt sollte einen Beitrag zu den Handlungsfeldern Nr.1 Daseinsvorsorge für Alle, Nr.3 nachhaltiger Tourismus oder Nr.4 Bioökonomie & Nachhaltigkeit der Lokalen Entwicklungsstrategie [3.153 KB]
der Region leisten.
Neben der Lokalen Entwicklungsstrategie muss das Projekt dem Förderrahmenplan GAK (verlinken) zugeordnet werden können.
In 2024 werden zudem Projekte bevorzugt, die themenübergreifend unsere Querschnittsziele Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung mitberücksichtigen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Idee gefördert werden kann, wenden Sie sich an das Regionalmanagement: info (@) region-burgwald-ederbergland.de / 06423-541007
NICHT FÖRDERFÄHIGE KOSTEN sind
Maschinen sowie Ausstattungsgegenstände im Einzelwert unter 410 € (netto)
Ersatzbeschaffungen
Laufende Kosten (Miete, Leasing etc.)
Verbrauchsmaterialien
Lebende Tiere und einjährige Pflanzen bzw. nicht standorttypische Pflanzen
Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe-, und Industriegebieten
Wirtschaftsförderung
Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für Vorhaben der Daseinsvorsorge zur Verfügung stehen
Tourismusinfrastrukturvorhaben, die nicht in Landes- oder Destinationsstrategien eingebunden sind und für die keine verbindliche Vermarktungsbeteiligung vorliegt
Kommunale Pflichtaufgaben
Weitere Informationen dazu gibt das Regionalmanagement.
Die Antragsstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Stufe: Projektideen können bis zum 11.02.2024 eingereicht werden.
2. Stufe: Ab Mitte Februar werden die Projektträger*innen mit den besten Ideen aufgefordert,
fertige Projektanträge inklusive aller Anlagen bis zum 17.03.2024 einzureichen. Auf dieser
Grundlage erfolgt die endgültige Auswahl durch den Vorstand.
Bis zum 11.02.2024 können Projektideen eingereicht werden. Danach überprüft das Regionalmanagement die Förderwürdigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Projektideen. Alle eingereichten Anfragen, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen, werden in der Lenkungsgruppe anhand unserer Entwicklungsziele und dem jährlichen Schwerpunktthema vorausgewählt. Diese Auswahl wird per Beschluss durch unser Entscheidungsgremium bestätigt.
Die ausgewählten Antragssteller*innen werden Mitte Februar informiert und haben bis zum 17.03.2024 Zeit, alle weiteren erforderlichen Anlagen zusammen zu stellen.
Die Umsetzung der ausgewählten Projekte kann im Anschluss ab ungefähr Mitte April bis Mitte Oktober erfolgen. Die abschließende Abrechnung muss bis zum 15.10. erfolgen (Weitere Informationen unter „Fertigstellung, Abrechnung und Auszahlung“).
Die Förderung durch das Regionalbudget richtet sich an Projekte, die insgesamt 1.000 € bis 20.000 € brutto kosten. Auf die Gesamtkosten (brutto) werden 80 % Förderung gewährt. Es können also zwischen 800 € und 16.000 € Fördergelder in Anspruch genommen werden.
Wichtig zu beachten ist, dass bei vorsteuerabzugsberechtigten Projektträger 80 % der Netto-Kosten beantragt und ausgezahlt werden können.
Hier [4.493 KB] steht Ihnen unser Lokales Entwicklungskonzept zur Verfügung.
Fragen zur Antragstellung und den Formularen
Die Lenkungsgruppe setzt sich aus einigen Vorstandsmitgliedern und dem Regionalmanagement zusammen. Sie übernimmt im alltäglichen Fördergeschäft die die Steuerung der strategischen Entwicklung und ist deshalb ganz besonders mit den Handlungsfeldern und Zielen des LES vertraut, an das die Projektideen angelehnt sein müssen.
Dem Vorstand gehören derzeit 16 Personen an. Er setzt sich aus fünf Personen in öffentlicher Funktion und elf Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Personen der Zivilgesellschaft zusammen, die privat oder als Vertreter eines Vereines Mitglied der Region sind. Wer im Einzelnen dem aktuellen Vorstand angehört, ist hier aufgelistet.
Die Angabe aller Kostenpositionen ist erforderlich, da wir als Region einen Gesamtantrag bei der Bewilligungsstelle stellen müssen, um überhaupt Regionalbudget erhalten und an Projektträger ausgeben zu können. Bei unserem Antrag müssen wir angeben, welche Projekte wir fördern wollen und wie hoch die Kosten der einzelnen Projekte sind.
Anhand der Projektidee nimmt die Region eine vorläufige Einschätzung über die Förderwürdigkeit der einzelnen Projekte vor. Dabei spielt auch eine Rolle, dass insgesamt im Jahr 2024 voraussichtlich maximal 80.000 € vergeben werden können, was bedingt, dass nur eine bestimmte Anzahl an Projekten bezuschusst werden kann.
Bei der Auswahl der Projektträger mit den besten Ideen wird bereits berücksichtigt, dass die Summe der Kosten der einzelnen Projekte den Rahmen von voraussichtlich 80.000 € nicht zu weit überschreitet, damit nach endgültiger Beurteilung der fertigen Projektanträge nach Stufe zwei nicht zu vielen Projektträgern eine Absage erteilt werden muss. Dafür ist wichtig, dass von Beginn an mit realistischen Kosten gerechnet wird. Bedenken Sie dabei bitte auch, dass bei einer zu großzügigen Kalkulation anderen Projekten die Chance auf eine Bewilligung genommen wird.
In der Richtlinie wird außerdem die „Angemessenheit der Kosten“ gefordert. Diese muss durch die Vorlage von Vergleichsangeboten (zum Beispiel durch eine Internetrecherche inklusive Dokumentation) oder durch die Vorlage einer Kostenschätzung (z.B. nach DIN 276) belegt werden.
Wenn Sie planen, Leistungen abzurechnen, die von einem Unternehmen erbracht werden sollen, können Sie bei entsprechenden Unternehmen, welche die gewünschte Leistung anbieten, Angebote anfordern.
Wenn sie Ausstattungsgegenstände oder zum Beispiel Baumaterialien fördern lassen wollen, reicht es aus, wenn sie Screenshots von der Darstellung des jeweiligen Produkts aus den Online-Shops zwei verschiedener Baumärkte einreichen, aus denen der Preis ersichtlich ist.
Wichtig ist jedoch, dass sich beide Angebote, sowohl bei Leistungen als auch bei Gegenständen, auf vergleichbare Kostenpositionen bzw. Produkte beziehen.
Eine Kostenschätzung nach DIN 276 kann man von einem Architekten oder Ingenieur erstellen lassen. Achtung: Die Erstellung solch einer Kostenschätzung ist in der Regel kostenpflichtig. Da diese Leistungen jedoch vor Antragstellung erbracht werden müssen, können sie nicht in den Förderbetrag einbezogen werden (nur die Leistungsphasen 5-8 sind förderfähig)!
Bitte füllen Sie alle abgefragten Punkte der Formulare "Projektidee" und "Projektantrag" gewissenhaft aus. Sollten sie irgendwo unzureichende Angaben machen, müssen wir Ihnen das Formular zurücksenden und Sie bitten, die fehlenden Angaben zu ergänzen. Sollten Sie während des Ausfüllens Fragen haben oder Probleme entdecken, melden Sie sich frühzeitig bei uns, damit wir helfen und Sie die Einreichungsfristen wahren können!
bis 11.02.2024 | Einreichung Projektidee |
bis Mitte Februar 2024 |
Vorbewertung der Ideen durch die Lenkungsgruppe Mitteilung an die Projektträger, ob für ihre Idee ein Projektantrag erstellt werden soll oder ob sie nicht berücksichtigt werden kann |
bis 17.03.2024 | Einreichungsfrist Projektanträge inklusive Anlagen |
bis Ende März 2024 | Antragstellung durch die Region, um das Regionalbudget in diesem Jahr ausgeben zu dürfen |
ab Mitte Mai 2024 |
Mitteilung an Projektträger:innen, ob ihr Antrag angenommen wurde oder nicht Vertragsabschluss und Umsetzungsbeginn für die Projekte, die voraussichtlich eine Förderung erhalten werden |
Mitte Mai - Anfang Oktober 2024 | Umsetzung der Projekte |
15.10.2024 | Einreichungsfrist Abrechnungsformular inklusive Anlagen (Rechnungen, Belege, Kontoauszüge, Sachbericht, Fotos) |
bis Ende November 2024 | Auszahlung der Förderbeträge |
Weil die einzelnen Schritte der Vergabe des Regionalbudgets in einen engen Zeitplan eingebettet sind, können wir nur Projektideen und Projektanträge berücksichtigen, die inklusive aller Anlagen innerhalb der angegebenen Fristen bei uns eingehen.
Nach Entscheidung durch die Lenkungsgruppe erhalten alle, die eine Projektidee eingereicht haben, eine Mitteilung darüber, ob sie im nächsten Schritt die Antragsunterlagen zusammenstellen dürfen oder ob ihr Projekt leider nicht berücksichtigt werden kann.
Projektumsetzung und Änderung nach Projektbeginn
Sie dürfen Leistungen beauftragen/vergeben und mit der Umsetzung beginnen, sobald der „Vertrag über Bewirtschaftung und Abrechnung eines Vorhabens“ vom Projektträger und von der Region Burgwald-Ederbergland e.V. rechtsgültig unterzeichnet wurde.
Vor der Unterzeichnung dieses Vertrages beauftragte Leistungen oder bestellte Materialien/Gegenstände können bei Auszahlung der Förderung nicht berücksichtigt werden!
Die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung“, aus der die Bestimmungen zum Regionalbudget hervorgehen, sieht vor, dass nur Vorhaben bewilligt werden können, die noch nicht begonnen wurden.
Vor Unterzeichnung dieses Vertrages beauftragte Leistungen oder bestellte Materialien/Gegenstände sind förderschädlich, ihr Projekt wird dann von der Förderung ausgeschlossen.
Mit dem Regionalbudget können nur Kleinprojekte gefördert werden. Zuwendungsvoraussetzung ist, dass die Gesamtkosten maximal 20.000 € brutto betragen.
Grundsätzlich sind keine Änderungen gegenüber den Angaben im Projektantrag möglich. Wir bitten Sie deshalb, schon im Projektantrag realistische Angaben zu machen, die bei der Umsetzung eingehalten werden können.
Es können keine höheren Ausgaben gefördert werden als die, die im Projektantrag angegeben wurden. Verringerungen im Finanzierungsplan sind unverzüglich anzuzeigen, wenn sie 7,5 % der Gesamtausgaben übersteigen.
Fertigstellung, Abrechnung und Auszahlung
Nach Fertigstellung muss der Projektträger anhand von Rechnungen, Belegen, Kontoauszügen, Fotos und einem Sachbericht über das Projekt aufzeigen, dass es so umgesetzt wurde, wie im Antrag angegeben. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde wird die Fördersumme an den Projektträger ausbezahlt, sofern die Umsetzung gemäß den Angaben im Förderantrag erfolgt ist. Das heißt sie als Projektträger, müssen die gesamte Maßnahme vorstrecken und bekommen nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen im Oktober/November die Zuwendung ausbezahlt.
Die Umsetzung muss so frühzeitig fertiggestellt sein, dass bis zum 15.10.2024 das vollständig ausgefüllte Abrechnungsformular und alle erforderlichen Anlagen (Rechnungen, Belege, Zahlungsnachweise, Sachbericht, Fotos) bei uns in der Geschäftsstelle vorliegen.
Nach der Fertigstellung ist das Abrechnungsformular auszufüllen und inklusive aller erforderlichen Anlagen fristgerecht bis spätestens zum 15.10.2024 in der Geschäftsstelle einzureichen. Als Anlage müssen alle Rechnungen und Belege, Zahlungsnachweise über die Begleichung derselben, ein Sachbericht in Textform und Fotos, welche den Abschluss des Projektes darstellen, beigefügt werden.
Alle Rechnungen und Belege müssen im Original eingereicht werden. Außerdem muss klar erkennbar sein, dass der Rechnungsempfänger der Projektträger ist (insbesondere bei Onlinebestellungen).
Der Umfang des Sachberichtes richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und ob sich zum Beispiel während der Umsetzung Änderungen ergeben haben. In der Regel fällt er nicht länger aus als eine Seite. Im Rahmen der Fotodokumentation sind 1-3 Fotos einzureichen, die dokumentieren, dass das Projekt wie geplant umgesetzt und fertiggestellt wurde.
Je nach Projekt fahren wir nach Einreichung der Abrechnungsunterlagen zu den einzelnen Projekten, um zu überprüfen, ob sie tatsächlich umgesetzt wurden, wie im Antrag angegeben.