Regionalbudget 2025

PROJEKTAUFRUF REGIONALBUDGET 2025


LANDLEBEN NEU GEDACHT: NACHHALTIG, LEBENDIG, ZUKUNFTSFÄHIG

Das Landleben stärken und Lebensräume für Freizeit, soziales Miteinander und Erholung zukunftsfähiger zu gestalten ist ohne Dorfgemeinschaften und ehrenamtliches Engagement nicht denkbar. Mit dem Regionalbudget können kleinere Projekte in der Region Burgwald-Ederbergland in den Bereichen Jugend, Kunst und Kultur, Vereinsentwicklung, bürgerschaftliches Engagement sowie touristische Kleinprojekte mit überwiegend regionaler Wirkung mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto) gefördert werden. Die Gesamtkosten müssen zwischen 1.000 - 20.000 € brutto liegen.

Es wird ehrenamtliches Engagement gefördert, welches die Handlungsfelder 1, 3 oder 4 (Daseinsvorsorge, nachhaltiger Tourismus, Bioökonomie) des Lokalen Entwicklungskonzepts unterstützen.

Zusätzlich werden Projekte bevorzugt, die in mehreren Themenfeldern liegen oder eine besondere regionale Bedeutung haben.

ANTRAGSTELLUNG  
1. Stufe: Projektideen können Bis zum 31.01.2025 eingereicht werden.
2. Stufe: Ab Mitte Februar werden die Projektträger:innen mit den besten Ideen aufgefordert, fertige Projektanträge inklusive aller Anlagen bis zum 21.03.2025 einzureichen. Auf dieser Grundlage erfolgt die endgültige Auswahl der Fördermittelvergabe.
RAHMENBEDINGUNGEN Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden!
(d.h. es darf keine Bestellung und/oder Auftragserteilung erfolgt sein)
Einreichungsfristen: Projektideen: 31.01.2025 (Auswahl beste Projektideen bis Mitte Februar)

Bewilligungsreife Anträge: 21.03.2025
Umsetzungszeitraum: Mai bis Oktober 2025 (Verlängerungen sind nicht möglich!)
Gebietskulisse: Region Burgwald-Ederbergland
alle Kommunen & ihre Ortsteile: Allendorf, Battenberg, Burgwald, Cölbe, Frankenberg, Gemünden, Hatzfeld, Lahntal, Münchhausen, Rauschenberg, Rosenthal, Wetter, Wohratal
Förderquote: 80 % der Bruttokosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung d. Nettokosten)
Kostenrahmen: Projekte mit Gesamtkosten von mind. 1.000 € bis höchstens 20.000 € (brutto). ACHTUNG: NICHT FÖRDERFÄHIGE KOSTEN sind Maschinen sowie Ausstattungsgegenstände im Einzelwert unter 410 € (netto), Ersatzbeschaffungen, Laufende Kosten (Miete, Leasing etc.), Verbrauchsmaterialien, Lebende Tiere und einjährige Pflanzen bzw. nicht standorttypische Pflanzen, Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe-, und Industriegebieten, Wirtschaftsförderung, Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für Vorhaben der Daseinsvorsorge zur Verfügung stehen, Tourismusinfrastrukturvorhaben, die nicht in Landes- oder Destinationsstrategien eingebunden sind und für die keine verbindliche Vermarktungsbeteiligung vorliegt, Kommunale Pflichtaufgaben.
Antragsberechtigt: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften
Bewertungskriterien: Grundsätzlich müssen die Projekte die Handlungsfelder 1,3 und 4 und deren Ziele der Region bedienen, als auch den Anforderungen des GAK-Rahmenplans entsprechen.

Der Vorstand der Region Burgwald-Ederbergland wählt die Projekte nach den festgelegten Kriterien des LES und den Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung aus.
Infoveranstaltung: 09.01.2025 von 18-19 Uhr im Online-Format, Anmeldung per Mail an info@region-burgwald-ederbergland.de

Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) 2022-2025"

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