Starkes Dorf - wir machen mit!

Die Staatskanzlei hat im Jahr 2018 das Förderprogramm STARKES DORF - Wir machen mit! auf den Weg gebracht. Es unterstützt neue ehrenamtliche Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken, das Miteinander der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Seit 2018 erhielten bereits mehr als 500 Projekte jeweils bis zu 5.000 Euro.

Die Hessen mögen ihre Dörfer und leben gerne auf dem Land. Damit dies so bleibt und Hessens Dörfer auch weiterhin als lebens- und liebenswert wahrgenommen werden, unternimmt die Landesregierung viel. So hat sie ein Förderprogramm für Vereine, Verbände, Freiwilligenagenturen sowie gemeinnützige Organisationen und Initiativen aufgelegt, die in Ortsteilen kreisangehöriger Städte und Gemeinde tätig sind.

Gefördert werden Maßnahmen (Kleinprojekte), die den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes bzw. eines Ortsteils stärken, das Miteinander der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. So können zum Beispiel die Gestaltung eines Platzes, das Aufstellen einer Bank aber auch das gemeinsame Errichten eines Spiel- oder eines Grillplatzes bezuschusst werden. Der jeweilige Zuschuss bewegt sich zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro.

Für die Bearbeitung der Anträge ist neben der Qualität der Anträge die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden. Antragsteller können von 1.000 Euro bis zu 5.000 Euro für Aktivitäten zur Belebung ihrer Ortskerne erhalten.

Die neue Bewerbungsrunde startete am 01. Januar 2023. Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.

"Gemeinsam aktiv" - Ehrenamtskampagne Hessen

Mit einer neuen Förderrichtlinie will die Landesregierung die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern und die Anerkennungskultur stärken.
Aus dem Förderprogramm können gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger jährlich max. 500.000 Euro abrufen. Der Förderhöchstbetrag pro Antrag liegt bei 15.000 Euro.

Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, z.B. Modellprojekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

LandHeldin

Der Preis der „LandHeldin“ ist eine Kooperation des „Netzwerk LandHessinnen“ mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) und wurde 2022 erstmals vergeben. Die Hessischen Regionalforen e. V. als Teil der LandHessinnen ist Mitinitiatorin des Preises und Frau Sonja Pauly vertritt die Hessischen Regionalforen in diesem Netzwerk.

Der Preis der „LandHeldin“ macht auf erfolgreiche, engagierte und mutige Frauen aufmerksam, die sich für die ländlichen Räumen Hessens einsetzen. Gleichzeitig soll er Frauen inspirieren und ermutigen, die ländlichen Räume aktiv und im Sinne der Vielfalt mitzugestalten. Auch in diesem Jahr sollen mehrere Frauen für Ihr Engagement mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000€ ausgezeichnet werden.

Preiswürdig sind Leistungen von Frauen in Hessen, die sich in besonderer Weise in ländlichen Räumen engagieren. Auch Projekte, Unternehmen, Institutionen oder Vereine können ausgezeichnet werden, sofern Frauen oder Frauenteams dort eine deutlich sichtbare Leitungsfunktion und die Rolle als Initiatorinnen einnehmen. Es sind sowohl Vorschläge als auch Selbstbewerbungen möglich.

Weitere Informationen dazu unter folgendem Link: https://www.land-hat-zukunft.de/landheldin/presse.html

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